Nicht nur Stromsparen zählt!

Ab September gilt für Elektrogeräte die neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch, das EU-Energielabel. Das betrifft auch Lampen und Leuchten. Erstmals bezieht die EU-Richtlinie sich auf alle LED-Lampen. Das neue Label betrifft also auch solche Bauteile, die nicht ohne Zerstörung entfernt werden können. Müssen Sie Ihre Leuchtmittel deshalb jetzt austauschen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Tausch in LED Energiesparlampen sinnvoll sein könnte, und wann nicht. Darüber hinaus erfahren Sie, ob die neuen Energieeffizienzklassen des Labels wirklich helfen, Energie und Kosten zu sparen.

Das bisherige EU-Energielabel ist in die Jahre gekommen. Die Kombination von Buchstaben und Pluszeichen hatte fast schon inflationäre Formen angenommen. Viele Verbraucher fragten sich, wie eine Lampe der Klasse A++ von einer mit A+ zu unterscheiden sei. Und ob das Kennzeichen der Klasse F denn nun bedeutet, dass sie nichts als Schrott ist.

Energieklassen neu definiert

Der Gesetzgeber räumt damit nun auf. Ab September gibt es das + nicht mehr. Die Effizienzklassen reichen ohne Zusätze von Klasse A bis G. Die Spitzenwerte der Energieeinsparung liegen künftig höher, als die bisherige Einstufung in A++. Mit anderen Worten: Die Klasse A++ landet in einem Energielabel künftig in der Klasse D oder E. Der technische Fortschritt macht Verbesserungen bei LED Energiesparlampen möglich. Die Produktbeschreibung zeigt die Verbesserungen an.

Für die Kennzeichnung ist die Gesamt-Lichtausbeute entscheidend. Sie ergibt sich, grob gesagt, aus dem Nutzlichtstrom und der Leistungsaufnahme. Viel Licht aus wenig Strom hebt die Leuchte also in die Energieklasse A. In der Energieklasse G fällt das Verhältnis schlechter aus. Mit derselben Menge Strom wird dort deutlich weniger Licht erzeugt. Das müssen die Hersteller in Form des Energielabels auf der Vorderseite der Produktverpackung angeben. Andere Werte, wie beispielsweise die Produktlebensdauer können an anderen Stellen der Verpackung vermerkt werden.

Die alten Energielabels verschwinden ab März 2023 aus dem Handel. Bereits ab September 2021 entfällt nach der EU-Richtlinie außerdem die Kennzeichnungspflicht für Leuchten, LED‘s und sonstigen Lampen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Konstruktion der Leuchte nur geringe Auswirkungen auf die Energiebilanz hat. Die Lampen sind das entscheidende Bauteil. In ihnen wird die Elektrizität in Licht und Wärme umgewandelt.

Energieeffizienz ist nur ein Teil des Themas

Ein Problem wird die Verbraucher allerdings weiter beschäftigen: die Lebensdauer der Leuchtmittel. Die hohen Lebensdauer-Angaben auf den Verpackungen korrespondieren nicht mit den alltäglichen Erfahrungen. Vor allem Verbraucher haben das mittlerweile bemerkt. Moderne Leuchtmittel wie LED oder Halogenlampen geben schnell kein Licht mehr. Und auf jeden Fall weniger, als es die hohen Stundenzahlen auf der Packung anzeigen. Das befriedigt in Hinsicht auf die höheren Anschaffungskosten auch die Fachwelt nicht.

Sollen vorhandene Lichtquellen im Herbst denn nun gegen die neu gekennzeichneten Typen ausgewechselt werden? Oder muss das sogar geschehen? Es stellt sich die Frage, welche Energieklasse künftig für welchen Anwendungsbereich passt. Die Wirtschaftlichkeit von Leuchtmittel oder Leuchte rückt damit in einen ganz neuen Blickwinkel. Eine gute Beratung kann deshalb helfen, Kosten auf das wirklich Notwendige zu reduzieren und Leuchtmittel so effizient wie nur möglich einzusetzen.

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Eine Austauschpflicht für vorhandene Lichtquellen ergibt sich aus dem neuen EU-Energielabel nicht. Auch die alten Glühlampen sind nicht auszuwechseln. Betroffen sind ausschließlich die Hersteller und Importeure. Sie dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, Glühlampen nicht mehr produzieren und Importieren. Dies gilt dann ab September 2021 auch für einige Halogenlampen. Ab März 2023 gilt es genauso für verschiedene Leuchtstoff-Lichtquellen. Für moderne Leuchtmittel berechnen die Hersteller die Effizienzklassen aus den physikalischen Daten, gemäß der EU-Richtlinie, ganz neu. Denn mit dem neuen Energielabel haben sich auch die Vorgaben für die Einstufungen geändert. Spätestens bei Ablauf der Übergangsfristen sind die neuen Angaben von Klasse A bis G auf dem Label anzugeben.

 

Wie viel sind 30.000 Stunden?

Die Angaben auf dem Energielabels sind zunächst einmal beeindruckend. Eine Lampe auf Basis von Leuchtdioden verbraucht demnach nur rund 5 bis 10 % der Energie einer herkömmlichen Glühbirne mit derselben Lichtmenge. Noch deutlicher erscheint der Unterschied bei der Lebensdauer. Angaben von 30.000 Stunden Lebensdauer einer LED lassen fast schon unbegrenzte Haltbarkeit vermuten. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.

Das Ende einer Glühbirne ist erreicht, wenn der Glühfaden durchbrennt. Bei LED-Lampen dagegen wird die Lebensdauer nach der Leuchtstärke bemessen. Sie nimmt technisch bedingt mit der Zeit ab. Die Lebensdauer ist nach dem Reglement des Labels abgelaufen, wenn die Leuchtstärke nachlässt. Meist ist das der Punkt, an dem die Helligkeit sich halbiert hat. Das ist jedoch nur eine statistische Größe. Sie hat mit den tatsächlichen Einsatzbedingungen und dem Zeitpunkt eines Defektes wenig zu tun. Bei einer Lampe zählt deshalb eher der Gewährleistungs-Zeitraum für das Produkt. Die geschätzte Lebensdauer kann durchaus sehr nahe an die Dauer dieser Gewährleistung herankommen. Das gilt besonders für häufig benutzte und häufig geschaltete Beleuchtung. 10.000 Betriebsstunden sind bei einer Leuchte in 2 Jahren schnell erreicht.

Schaltzahlen und Einbauorte nicht übersehen

Die Einsatzbedingungen der Lampe sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Auch sie haben bei den modernen Leuchtmitteln Einfluss auf die Lebensdauer. Die eigentlichen LED-Lampen sind fast unbegrenzt haltbar. Das trifft für deren elektronische Steuerung jedoch nicht zu. Die Haltbarkeit ist zudem abhängig von der Qualität der Herstellung. Einfluss haben auch die Schalthäufigkeit, der Einbauort oder die Gefahr von Hitzestau. Das gilt sowohl für den Leuchtenkörper einer LED, wie auch seine Umgebung. Der Preis einer Lampe sollte deshalb nicht allein entscheidend für den Kauf sein. Denn er auch etwas über die Nutzbarkeit und die Technik des Bauteils aus.

Die Investitionsentscheidung für eine neue Lampe hängt also nicht alleine von der Energieeffizienzklasse ab. Auch die technischen Bedingungen wirken auf den Stromverbrauch. Einbaukosten, Haltbarkeit und die Kosten einer Ersatzbeschaffung gehen mit in die Rechnung ein. Nur so kann der Experte ermitteln, ob ein Ersatz wirtschaftlich und sinnvoll ist.

Energieeffizienzklasse oder Haltbarkeit

Ein Leuchtmittel mit hoher Lebensdauer kostet in der Regel mehr. Hohe Energieeffizienz dagegen vermindert die Haltbarkeit. Dafür sind technische Gründe verantwortlich. So kann es günstiger sein, eine bestehende Beleuchtung weiterzubetreiben. Und zwar so lange, bis sie sich wirtschaftlich amortisiert hat. Oder bis ein Defekt auftritt. Und es kann günstiger sein, schlechte Energieeffizienz mit höherem Stromverbrauch in Kauf zu nehmen. Das zahlt sich dann durch höhere Lebensdauer oder niedrigere Investitionskosten wieder aus.

Bei der Kalkulation Ihrer Beleuchtung sollten Sie auf das Fachwissen von Experten zurückgreifen. Sie geben Ihnen Auskunft über die Wirtschaftlichkeit und berücksichtigen alle Faktoren der Energieeffizienz, des Energieverbrauchs und der Haltbarkeit. Denn Licht soll Ihnen das Leben und die Arbeit erleichtern! Es soll nicht zum betriebswirtschaftlichen Problem werden. Verlassen Sie sich aus diesem Grund nicht nur auf die Aussagekraft des neuen Energielabels!

Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um Ihre Beleuchtungsaufgabe. Und wir unterstützen Sie bei allen Planungsschritten! Jetzt Kontakt aufnehmen >>